FAQ

Fragen zur Gründung einer Unternehmergesellschaft mit Musterprotokoll

Wie lange dauert die Gründung einer UG

Die Dauer der UG-Gründung hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell der Firmenname bei der IHK geprüft und ein Termin beim Notar vereinbart wird. Erfahrungsgemäß dauert der Gründungsprozess etwa 4 bis 6 Wochen.

Wie ist die Haftung einer UG?

Die UG haftet genau so wie eine GmbH. Die Gesellschaft haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Diese Haftung wird auch nicht dadurch beschränkt, dass die Gesellschaft mit einem Stammkapital von 1 € gegründet wurde. Die eigentliche Haftungsbeschränkung gilt vielmehr für die Gesellschafter der UG, sobald die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist. Demnach haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der UG. Der Geschäftsführer haftet gegenüber Dritten nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei strafrechtlich relevanten Handlungen.

Welche Vorteile und welche Nachteile hat eine UG gegenüber einer GmbH?

Der Hauptvorteil einer UG besteht darin, dass sie kein Stammkapital von 25.000 € benötigen. Zudem sind die Gründungskosten (Notar- und Gerichtskosten) bei der Gründung mit Musterprotokoll geringer. Für einen kleinen Geschäftsbetrieb lohnt sich also oft die UG als Gesellschaftsform. Die UG hat aber auch Nachteile. So genießt eine UG weniger Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern. Sie ist vielmehr verpflichtet, den Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ zu führen. Weiterhin müssen bei einer UG 25 % der erwirtschafteten Gewinne in der Firma bleiben.

Muss ich erst mein Gewerbe anmelden oder erst die Gesellschaft gründen?

Übt die Gesellschaft das Gewerbe aus, muss die Gesellschaft zunächst gegründet und ins Handelsregister eingetragen werden. Anschließend muss beim zuständigen Gewerbeamt das Gewerbe angemeldet werden.

Wo muss das Stammkapital eingezahlt werden?

Das Stammkapital muss auf dem Geschäftskonto der UG eingezahlt werden. Die Eröffnung eines Geschäftskontos auf den Namen der Gesellschaft ist also notwendig. Mit den notariell beglaubigten Gründungsunterlagen können Sie bei einer Bank ein Konto für die Gesellschaft eröffnen lassen.

Wann werden die Gründungs-, Notar- und Gerichtskosten fällig?

Die Kosten für den Gründungsservice werden bei der Beauftragung fällig. Die Notarkosten müssen von Ihrer Gesellschaft getragen werden. Hierfür erhalten Sie einige Tage nach dem Beurkundungstermin von Ihrem Notar eine Rechnung. Manche Notare nehmen einen Vorschuss, der in der Regel zum Beurkundungstermin in bar mitzubringen ist. Hierüber werden Sie vorab informiert. Für die Gerichtskosten, die für die Anmeldung Ihrer Gesellschaft anfallen, erhalten Sie innerhalb weniger Tage nach der Anmeldung per Post eine Rechnung der Gerichtskasse.

Kann ich mit der UG schon vor der Eintragung ins Handelsregister tätig werden?

Ja, sie können mit Ihrer UG tätig werden, sobald Sie den Termin beim Notar wahrgenommen haben. Dennoch ist die UG bis zur Eintragung ins Handelsregister eine sogenannte Vorgesellschaft. Sie ist damit rechtsfähig, muss allerdings mit der Bezeichnung “i. G.” (in Gründung) hinter dem Firmennamen geführt werden (also zum Beispiel: „Muster UG (haftungsbeschränkt) i.G.“). Besonders wichtig ist, dass die Gesellschafter in dieser Phase für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft voll mit ihrem Privatvermögen haften.

Welche laufenden Kosten und Pflichten fallen nach der UG-Gründung an?

Die laufenden Kosten nach der Gründung der UG sind überschaubar. In jedem Fall muss die UG einen jährlichen Beitrag zur Industrie- und Handelskammer (IHK) bezahlen. Die Höhe des IHK-Beitrags richtet sich nach dem Gewerbeertrag eines jeweiligen Jahres. Hat die UG keinen Gewerbeertrag erwirtschaftet, muss sie dennoch einen sogenannten Grundbeitrag zahlen, der – je nach der für die Gesellschaft örtlich zuständigen IHK – ab 140 € beträgt. Weiterhin ist die UG verpflichtet, Bücher zu führen (doppelte Buchführung), Steuererklärungen abzugeben und einen Jahresabschluss zu erstellen. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen gerne einen Steuerberater.

Was ist das Stammkapital und wie hoch muss es sein?

Das Stammkapital ist ein bestimmter Geldbetrag, der in die Gesellschaft eingezahlt werden muss und nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf. Mit dem Stammkapital soll der UG eine Mindestsumme bereitgestellt werden, mit der sie ihre Geschäfte aufnehmen kann. Die Gründung einer UG ist bereits ab einem Stammkapital von 1 € möglich. Das ist jedoch häufig nicht empfehlenswert. Die Gründungskosten übersteigen diesen Betrag und die Gesellschaft wäre von Beginn an überschuldet, sofern nicht weitere Mittel jenseits des Stammkapitals zur Verfügung stehen. Häufig werden Ihre Geschäftspartner bei geringem Stammkapital eine persönliche Bürgschaft von Ihnen verlangen, durch die Sie neben der Gesellschaft persönlich für einen bestimmten Betrag haften. Sie sollten bei der Gründung Ihrer UG daher ein höheres Stammkapital in Betracht ziehen, das mindestens die Gründungskosten deckt. Die Gründungsexperten empfehlen ein Stammkapital von mindestens 500 €.

Welche Kosten kommen im Rahmen der UG-Gründung auf mich zu?

Neben den Kosten für unseren Service kommen noch die Kosten für die Anmeldung im Handelsregister sowie Notarkosten auf Sie zu.

Wie viele Personen benötigt man zur Gründung einer UG?

Schon eine einzelne Person kann die Geschäftsform der UG gründen, eine sogenannte Ein-Personen-UG. Sie müssen sich also nicht mit anderen Personen für die Gründung zusammenschließen. Neben natürlichen Personen, also Menschen, können auch juristische Personen, das heißt andere Unternehmen, Gesellschafter einer UG sein.

Was versteht man unter einer UG-Gründung mit „Musterprotokoll“?

Die Gründung mit „Musterprotokoll“ spart die Kosten für einen individuellen Gesellschaftsvertrag, außerdem sind die Gebühren des Notars geringer. Sie können schnell und günstig eine Gesellschaft gründen, indem Sie für Ihre Gesellschaft vom Gesetzgeber vorgeschlagene Musterregelungen übernehmen.

Was ist eine Unternehmergesellschaft (UG)?

Die Unternehmergesellschaft, abgekürzt UG, ist eine Gesellschaftsform, bei der die Haftung wie bei einer GmbH auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist. Die UG ist eine Sonderform der GmbH (Mini-GmbH), die mit weniger Stammkapital als eine GmbH gegründet werden kann. Eine Firmierung als UG bedeutet, dass gegenüber Geschäftspartnern immer der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ nach dem Firmennamen führt.

Warum mit uns eine UG zum Festpreis gründen?

Sie geben ein großen Teil des Gründungsaufwandes an uns ab. Wir betreuen Sie vom ersten Schritt an, damit Sie sich Fehler und Komplikationen beim Ausfüllen von Formularen und bei Behördengängen sparen.