Wann werden die Gründungs-, Notar- und Gerichtskosten fällig?

Die Kosten für den Gründungsservice werden bei der Beauftragung fällig. Die Notarkosten müssen von Ihrer Gesellschaft getragen werden. Hierfür erhalten Sie einige Tage nach dem Beurkundungstermin von Ihrem Notar eine Rechnung. Manche Notare nehmen einen Vorschuss, der in der Regel zum Beurkundungstermin in bar mitzubringen ist. Hierüber werden Sie vorab informiert. Für die Gerichtskosten, die für die Anmeldung Ihrer Gesellschaft anfallen, erhalten Sie innerhalb weniger Tage nach der Anmeldung per Post eine Rechnung der Gerichtskasse.