Die laufenden Kosten nach der Gründung der UG sind überschaubar. In jedem Fall muss die UG einen jährlichen Beitrag zur Industrie- und Handelskammer (IHK) bezahlen. Die Höhe des IHK-Beitrags richtet sich nach dem Gewerbeertrag eines jeweiligen Jahres. Hat die UG keinen Gewerbeertrag erwirtschaftet, muss sie dennoch einen sogenannten Grundbeitrag zahlen, der – je nach der für die Gesellschaft örtlich zuständigen IHK – ab 140 € beträgt. Weiterhin ist die UG verpflichtet, Bücher zu führen (doppelte Buchführung), Steuererklärungen abzugeben und einen Jahresabschluss zu erstellen. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen gerne einen Steuerberater.