Die UG haftet genau so wie eine GmbH. Die Gesellschaft haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Diese Haftung wird auch nicht dadurch beschränkt, dass die Gesellschaft mit einem Stammkapital von 1 € gegründet wurde. Die eigentliche Haftungsbeschränkung gilt vielmehr für die Gesellschafter der UG, sobald die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist. Demnach haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der UG. Der Geschäftsführer haftet gegenüber Dritten nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei strafrechtlich relevanten Handlungen.